AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen der W2G Academy GmbH
§1 Anbieter und Geltungsbereich
(1) Anbieter der Leistungen ist die
W2G Academy GmbH
Theaterstraße 30–32
52062 Aachen
E-Mail: info@stk-aachen.de
Betreiberin des Studienkollegs Aachen (nachfolgend „Studienkolleg“).
(2) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge über Deutschkurse und studienvorbereitende Schwerpunktkurse zwischen der W2G Academy GmbH und den Kursteilnehmern.
(3) Es gilt die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung.
(4) Änderungen dieser AGB gelten nur für zukünftige Vertragsabschlüsse. Bereits bestehende Verträge bleiben unberührt, sofern keine ausdrückliche Zustimmung des Kursteilnehmers erfolgt.
§2 Vertragsabschluss
(1) Die Anmeldung zu einem Kurs erfolgt in Textform (z. B. per E-Mail) und stellt ein verbindliches Angebot des Kursteilnehmers zum Abschluss eines Schulungsvertrages dar.
(2) Nach Prüfung der Anmeldung übersendet das Studienkolleg eine Zahlungsaufforderung („Payment Request“) mit den wesentlichen Vertragsdaten. Dieses Schreiben stellt ein verbindliches Vertragsangebot des Studienkollegs dar.
(3) Der Vertrag kommt zustande, sobald der Teilnehmer die in der Zahlungsaufforderung genannte Kursgebühr fristgerecht überweist. Mit Zahlung erklärt der Teilnehmer die Annahme des Angebots.
(4) Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil des Vertrags. Auf sie wird in der Zahlungsaufforderung ausdrücklich hingewiesen. Die AGB sind über den dort angegebenen Link abrufbar oder werden auf Wunsch in Textform übermittelt.
(5) Mit Zahlung bestätigt der Teilnehmer, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Kenntnis genommen zu haben und mit ihrer Geltung einverstanden zu sein.
(6) Erfolgt keine fristgerechte Zahlung, ist das Studienkolleg nicht mehr an das Angebot gebunden.
§3 Vertragsgegenstand
(1) Vertragsgegenstand ist die Durchführung von:
a) studienvorbereitenden Deutschkursen (A1–C1)
b) fachbezogenen Schwerpunktkursen (T-, W-, M-, G-Kurs), die der akademischen und fachlichen Vorbereitung auf verschiedene weiterführende Bildungswege dienen.
Hierzu zählen insbesondere:
• die Vorbereitung auf die externe Feststellungsprüfung (FSP),
• die Vorbereitung auf den TestAS als Studierfähigkeitstest,
• die fachliche Vorbereitung auf eine Berufsausbildung in der entsprechenden Fachrichtung,
• sowie die vertiefende fachliche Vorbereitung auf ein Hochschulstudium für Teilnehmer, die bereits über eine Hochschulzugangsberechtigung verfügen.
(2) Die konkrete Anschlussoption (z. B. FSP, TestAS, Berufsausbildung oder direkter Hochschulzugang) hängt von den individuellen Voraussetzungen des Kursteilnehmers sowie von den jeweiligen Zulassungsvoraussetzungen der zuständigen Institutionen ab.
(3) Das Studienkolleg schuldet die ordnungsgemäße Durchführung des Unterrichts, nicht jedoch die Zulassung zu Prüfungen, Studiengängen oder Ausbildungsplätzen.
§ 4 Mindestteilnehmerzahl
(1) Sprachkurse: Mindestteilnehmerzahl 6 Personen.
(2) Schwerpunktkurse: Mindestteilnehmerzahl 10 Personen.
(3) Wird die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, kann das Studienkolleg den Kurs verschieben oder vom Vertrag zurücktreten.
Bereits gezahlte Gebühren werden vollständig erstattet. Weitergehende Ansprüche bestehen nicht.
§5 Zahlungsbedingungen
(1) Die Kursgebühr ist innerhalb der in der Zahlungsaufforderung genannten Frist vollständig zu entrichten.
(2) Erfolgt keine fristgerechte Zahlung, ist das Studienkolleg nicht verpflichtet, den Kursplatz freizuhalten.
(3) Bei vereinbarter Ratenzahlung wird die gesamte Restforderung sofort fällig, wenn der Teilnehmer mit zwei aufeinanderfolgenden Raten in Verzug gerät.
(4) Das Studienkolleg ist berechtigt, Teilnehmer bei Zahlungsverzug bis zum vollständigen Ausgleich von der Teilnahme auszuschließen.
§6 Höhere Gewalt und Unterrichtsform
(1) Bei Ereignissen höherer Gewalt oder sonstigen Umständen außerhalb des Einflussbereichs des Studienkollegs (z. B. behördliche Anordnungen, Pandemien, Naturereignisse, politische Unruhen, Energieausfälle) ist das Studienkolleg berechtigt, den Unterricht in gleichwertiger Online- oder Hybridform durchzuführen.
(2) Eine solche Umstellung stellt keinen Kündigungsgrund dar, sofern der Gesamtumfang der Unterrichtseinheitn gewahrt bleibt.
(3) Schadensersatzansprüche aufgrund höherer Gewalt sind ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
§7 Pflichten der Kursteilnehmer
(1) Die Kursteilnehmer verpflichten sich zur regelmäßigen Teilnahme.
(2) Bei Fehlzeiten von mehr als 50 % kann das Studienkolleg nach pädagogischer Prüfung feststellen, dass das Ausbildungsziel nicht mehr erreichbar ist und den Vertrag aus wichtigem Grund kündigen.
(3) Vor Kündigung erfolgt in der Regel eine schriftliche Abmahnung.
(4) Die Hausordnung ist Bestandteil des Vertrages.
§8 Stornierung vor Kursbeginn
(1) Eine Stornierung bedarf der Textform.
(2) Es gelten folgende pauschalierte Schadensersatzregelungen:
• mehr als 8 Wochen vor Kursbeginn: 20 % der Kursgebühr, mindestens 500 €
• 8–6 Wochen vor Kursbeginn: 60 %
• weniger als 6 Wochen vor Kursbeginn: 100 %
• nach Kursbeginn: 100 %
(3) Maßgeblich ist der im Zulassungsbescheid genannte Kursbeginn.
(4) Dem Kursteilnehmer bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
§9 Kursabbruch nach Beginn
(1) Mit Kursbeginn wird der gebuchte Kursplatz für die gesamte Vertragsdauer freigehalten. Eine Nachbesetzung ist regelmäßig nicht möglich.
(2) Bei Abbruch nach Kursbeginn bleibt die volle Kursgebühr geschuldet.
(3) Dem Teilnehmer bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
§10 Visumregelung
(1) Die Verantwortung für die Beschaffung der erforderlichen Einreise- oder Aufenthaltsvisa liegt beim Kursteilnehmer.
(2) Eine teilweise Erstattung der Kursgebühr erfolgt ausschließlich dann, wenn:
• dass für den gebuchten Kurs erforderliche Visum beantragt wurde,
• die Ablehnung durch einen schriftlichen, vollständigen Ablehnungsbescheid der zuständigen Behörde nachgewiesen wird (in deutscher oder englischer Sprache),
• die Ablehnung nicht auf einem vom Kursteilnehmer zu vertretenden Umstand beruht.
(3) Eine Erstattung ist insbesondere ausgeschlossen, wenn die Visumsablehnung beruht, auf:
• unzureichendem oder nicht anerkanntem Finanzierungsnachweis,
• unvollständigen, widersprüchlichen oder unzutreffenden Angaben/Unterlagen,
• Nichterscheinen zu Terminen bei Behörden,
• fehlender Mitwirkung im Visumverfahren,
• Verstößen gegen aufenthaltsrechtliche Vorschriften,
• fehlender persönlicher Eignung oder Zweifeln an der Rückkehrbereitschaft.
(4) In den Fällen des Absatzes 2 erfolgt die Erstattung abzüglich einer Verwaltungspauschale in Höhe von:
• 500 € bei Schwerpunktkursen,
• 100 € je gebuchter Sprachniveaustufe.
(5) Die Verwaltungspauschale beruht auf durchschnittlich entstehenden Organisations- und Bearbeitungskosten.
(6) Dem Kursteilnehmer bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Studienkolleg kein oder ein geringerer Aufwand entstanden ist.
§11 Verwaltungsgebühren
(1) Verwaltungsgebühren dienen dem Ausgleich durchschnittlich entstehender organisatorischer Kosten, insbesondere für:
• Zulassungsbearbeitung
• Dokumentenprüfung
• Behördenkommunikation
• Platzorganisation
• Buchhaltung und Zahlungsabwicklung
(2) Dem Kursteilnehmer bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein geringerer Aufwand entstanden ist.
§12 Haftung
(1) Das Studienkolleg haftet uneingeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet das Studienkolleg nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
(3) Die Haftung ist – soweit gesetzlich zulässig – auf die Höhe der jeweiligen Kursgebühr begrenzt.
§13 Datenschutz
(1) Verantwortlicher im Sinne der DSGVO ist die W2G Academy GmbH, Theaterstraße 30–32, 52062 Aachen.
(2) Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (Vertragserfüllung) sowie lit. c DSGVO (gesetzliche Verpflichtung).
(3) Daten werden nur solange gespeichert, wie gesetzliche Aufbewahrungsfristen bestehen.
(4) Das Studienkolleg ist berechtigt, personenbezogene Daten an zuständige Behörden zu übermitteln, soweit eine gesetzliche Mitteilungspflicht besteht oder dies zur Vertragserfüllung erforderlich ist.
(5) Betroffenenrechte ergeben sich aus Art. 15–21 DSGVO.
§14 Widerrufsrecht
Verbraucher haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen den Vertrag zu widerrufen.
Die Frist beginnt mit Vertragsschluss.
Zur Ausübung genügt eine eindeutige Erklärung in Textform an:
info@stk-aachen.de
Im Falle eines Widerrufs werden bereits geleistete Zahlungen binnen 14 Tagen zurückerstattet.
Wurde ausdrücklich verlangt, dass der Kurs während der Widerrufsfrist beginnt, ist der anteilige Betrag der bereits erbrachten Leistung zu zahlen.
§ 15 Streitbeilegung
Die EU-Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit:
https://ec.europa.eu/consumers/odr/
Das Studienkolleg ist nicht verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren teilzunehmen.
§ 16 Rechtswahl
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Zwingende Verbraucherschutzvorschriften des Wohnsitzstaates bleiben unberührt.
Stand 06.02.2026